für Mütter
pragmatisch, lösungsorientiert, erfahren
Als gelernte städtische und ländliche Hauswirtschafterin seit 1992 mit über Jahren Erfahrung und mit eigenem großem Privathaushalt mit bis zu 9 Kindern ++ biete ich unter der Abrechnungsmodalität der Krankenkassen unter "hauswirtschaftliche Dienstleistungen" Unterstützung in der Schwangerschaft und der Wochenbettzeit und bis 6 Wochen danach an.
Ich konzentriere mich mit meinem Angebot speziell auf die Unterstützung der Mutter nach der Geburt.
Gleichzeitig erarbeite ich langsam aber stetig als Pilotprojekt für Nordfrieslands Mütter ein flächendeckendes Netzwerk, damit auch Du diese Leistungen in Anspruch nehmen kannst, denn jede Mutter hat andere Schwerpunkte und Wünsche in ihren Bedürfnissen, auch über die Wochenbettzeit hinaus.
Fühlst Du Dich angesprochen? Du kannst übrigens auch in das Netzwerk nach kurzer Einführung einsteigen, um hier als Mütterpflegerin tätig zu werden.
Ich bin Bundesvorständin des BKH eV . Das ist Deutschlands ältester Berufsverband für Angestellte und Soloselbstständige in der Hauswirtschaft seit 1907 übrigens. Und bestrebt die Mütterpflegerin qualitativ durch eine hauswirtschaftliche Grundausbildung aufzuwerten.
Grundsätzlich ist es mir ein Bedürfnis so früh wie nötig Unterstützungsmöglichkeiten für Mütter ( und ihre Familien) mental barrierefrei schon ab der Schwangerschaftszeit und darüber hinaus anzubieten.
Du findest mich oder besser gesagt uns in 25821 Bredstedt in der Herrmannstraße 3 in eigenen Räumen. Hier befindet sich die Praxis Anja Bielenberg für Beratung, Weiterbildung und Prävention verschiedener Kernthemen rund um die Familie.
Dort sind hauseigene Parkplätze und es ist barrierefrei zugänglich
Willkommen bei Mütterpflege-NF
BeThere:la ® ist eine eingetragene Marke, Nr. 30 2022 213 042,
Inhaberin Anja Bielenberg, 29.04.2022
Was machen die denn eigentlich?
Hier bekommst Du kurzgefasst alle Informationen, die Du brauchst.
Wenn nicht, frage gern über das Kontaktformular genauer nach.
Eine Mütterpflegerin ist eine besondere Fachkraft mit viel Wissen rund um all das was dich als Mutter bewegt. In der Schwangerschaft, in der Wochenbettzeit und auch in anderen Zeiten.
Sie kann nach § 24 G* und 24 H * und § 38 SGB V mit deiner Krankenkasse abrechen. Das ist nicht in jedem Bundesland möglich, hier in Schleswig Holstein ist es in den Richtlinien des VdeK hinterlegt. Und durch Anträge im Einzelfallverfahren möglich. Im Moment arbeite ich ausschließlich so.
Die Familienunterstützerin, die Mütterpflegerin im anderen Setting, konzentriert auf die Mutter größerer Kinder bis 2/14 Jahre bzw ab Beendigung der Wochenbettzeit und rechnet im § 38 * SGB V als Haushaltshilfe mit deiner Krankenkasse ab.
* Erläuterungen hierzu findest du unter FAKT
BeThere:la ® ist eine eingetragene Marke, Nr. 30 2022 213 042, Inhaberin Anja Bielenberg, 29.04.2022. Das bedeutet: Eine, die für dich ganzheitlich da ist.
Was brauchst Du?
FAKT.
Es soll dir gut gehen, dann kann es heilen
Welche Möglichkeiten hast Du?
1. Das Wochenbett gehört der Mutter. Du suchst jemanden, der gut in einer besonderen Zeit zu Dir und in deine Familie passt? Wer Dich begleiten darf, wählst Du damit selbst.
2. Nimm Dir eine Familienunterstützerin, wenn Du aufgrund einer ärztlichen Verordnung auf der Suche nach einer Haushaltshilfe bist. In einer Zeit; die sich darüber hinaus befindest und gesundheitlich nicht in der Lage bist deinen Haushalt mit Kindern gerade fortzuführen.
beachte: Handelt es sich um eine ärztliche Verordnung, dann
erfolgt die Erstattung durch Deine Krankenkasse.
Natürlich kannst du eine Mütterpflegerin/ Familienunterstützung auch auf Privatrechnung buchen. Und es gibt durchaus Mischformen der einzelnen Paragraphen. So gibt es mehrere Möglichkeiten der abrechnungsfähigen Paragraphen:
Die Mütterpflegerin ist im Allgemeinen bei Deiner Krankenkasse eine Antragsleistung auf Haushaltshilfe. Die Abrechnung erfolgt individuell mit ärztlicher Verordnung. Da die Leistung einer Mütterpflegerin bisher keine eigene Finanzierung bei den Krankenkassen hat, wird entsprechend ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt. (Es gibt dort keinen anderen namentlichen Topf dafür, und darf Dich qualitativ nicht an der von Dir geforderten Leistung an uns verwirren.)
Meine Empfehlung für Dich als Mutter mit Unterstützungsbedarf:
Vereinbare so früh wie möglich einen Termin mit mir und frage gerne unverbindlich bei mir an.
Ich erstelle Dir dann gern ein individuelles Angebot, dass Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichst.
Ich begleite diesen Bewilligungsprozess mit dir gemeinsam.
Im Moment arbeite ich noch im Einzelfall Antrag Verfahren.
Ich helfe Dir dabei den Antrag an die Krankenkasse zu stellen. Zum Antrag muss eine Notwendigkeitsbescheineingung vorgelegt werden. Aus dieser gehen die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen hervor, die darlegen, warum Dein Bedarf aus ärztlicher Sicht gedeckt werden muss.
- ab wann ist die Hilfe notwendig?
- Zeitraum
- in welchem Umfang soll die Hilfe gewährt werden
Gern berate ich dich darüber in unserem kostenpflichtigem Erstgespräch.
(Im Krankheitsnotfall gelten hierzu andere Regeln.)
Deinen Antrag an Deine Krankenkasse stellst Du aufgrund folgender Grundlagen:
- auf Grundlage §24 h SGB V ( wegen Schwangerschaft oder Geburt) Voraussetzung: ein Kind lebt bereits mit dir im Haushalt und muss versorgt werden. Es lebt niemand anderes im Haushalt, der dies übernehmen kann
- auf Grundlage § 24 g SGB V (regelt ergänzend die häusliche Pflege ) z.B. nach Hausgeburten oder ambulanten Entbindungen / 6 Tage, dieser Anspruch kann mit §24 h kombiniert geltend gemacht werden
( * s. Rundschreiben GKV 12/17)
- auf Grundlage § 38 SGB V Anspruch wird gewährt wegen einer Erkrankung keine andere Person im Haushalt kann die Haushaltsführung übernehmen. Es muss ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt leben.
Das ärztliche Attest ist bei Antragstellung mit einzureichen
- oder möglich nach § 20 SGB VIII Jugend- und Kinderhilfe
- oder möglich nach § 39 und § 45 SGB XI Pflegekasse
Grundsätzlich muss deine Krankenkasse vorher über den Antrag entscheiden, wenn sie als Leistungsträger in Frage kommt, der mich bezahlen soll. Das heißt, ich werde erst tätig, wenn die Leistung bewilligt worden ist. Deine Krankenkasse kann diese Leistung ansonsten tatsächlich verweigern, und du müsstest die Rechnung in diesem Fall selbst zahlen. Allerdings kann man hier bei Ablehnung gern detailliert nachfragen und/ oder in den Widerspruch gehen.
Dies gilt unter anderen Regeln für die anderen Paragraphen natürlich ebenso.
Denn es gilt: Nur weil bislang keine Erfahrungen mit dieser Art von Antrag vorgelegen haben, heißt es nicht, dass es diese Leistung nicht gibt und umgesetzt werden darf.
Erstgespräch: 55 Euro/ 60 Minuten plus Anfahrt in Präsenz
Stundensatz hauswirtschaftliche Dienstleistung 45 Euro / Stunde
+ Anfahrtspauschale 22,50 Euro
+ Kilometerpauschale 35 ct/ Kilometer
bitte beachte: Wohnraum Grundreinigungen leiste ich nicht.
Eine Mütterpflegerin unterliegt bei dieser Tätigkeit der Schweigepflicht. Sie hat eine IK Nummer, die sie berechtigt mit deiner KK abzurechnen. Ein gültiges erweitertes Führungszeugnis, einen Erste Hilfe Kurs für Säuglinge - und Kleinkinder und eine Bescheinigung über die Schulung der Hygieneverordnung eines Gesundheitsamtes sind selbstverständlich hinterlegt. Sie verfügt über die Anerkennung für Pflege- und Betreuungsdiensten sowie für Demenzbegleiter*innen nach § 45a SGB XI. Sie hat Grundwissen vieler Themen und kann dich unterstützen die richtigen Ansprechpartner zu finden.
*https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/schwangerschaft/_jcr_content/par/download/file.res/2017_12_06_07_NS_Fassung_vom_%2023.03.2022.pdf
Was kostet es Dich?
Grundsätzlich vereinbaren wir ein Erstgespräch. Es dient unserem Kennen lernen und der Möglichkeiten, die sich daraus ergeben können.
Das Erstgespräch "Mütterpflege" kostet dich 55,-Euro/60 Minuten plus Entfernungspauschale. Hier sprechen wir über Deinen individuellen Bedarf, der aufgrund der ärztlichen Verordnung oder Deinem individuellen Bedarf vorliegt. Entscheidest du dich für eines der besprochenen und möglichen Angebote, vereinbaren wir dies und halten es als Leistungsvereinbarung fest. Und warten die Genehmigung Deiner Krankenkasse ab.
Meine Unterstützung bei Dir ist eine Einzelfallentscheidung.
Du zahlst evtl Deine Zuzahlungspauschale pro Tag an deine Krankenkasse.
Ich erhebe eine Kilometer Pauschale von 0,35 Euro / km bei Hausbesuchen.
Mitgliedschaften
Der bkhe.V ist der älteste hauswirtschaftliche Berufsverband seit 1907.
Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Psychologischer Berater e.V.
Selbsthilfeorganisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen